Netzanschluss anmelden
Sie bauen gerade oder planen einen Hausbau und benötigen einen Anschluss an unser Versorgungsnetz? Dann folgen Sie der Anleitung. Wir schließen Sie an unser Strom-, Gas-, Wasser- und Glasfasernetz an.
Sie wissen schon, was zu tun ist?
Hier geht's zur Anmeldung in unserem Geoportal Nordhessen.
In fünf Schritten zum Netzanschluss
1. Antrag
In unserem Kundenmarktplatz können Sie online neue Netzanschlüsse anmelden oder Änderungen an vorhandenen Anschlüssen beantragen und so mit wenigen Klicks Ihre fachgerechte Versorgung sicherstellen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre zukünftige Adresse oder die Gemarkungsnummer (Flurstücksbezeichnung) Ihres Grundstücks
- Anzahl der Wohn- bzw. Nutzungseinheiten
- Leistungsangabe in kW bei Strom und Gas, Spitzendurchfluss in l/s bei Wasser
- die Art der Heizungs-/Warmwasseraufbereitung
- einen maßstabsgerechten Lageplan mit gewünschter Lage der Anschlussleitung (PDF)
- einen Grundriss im Maßstab 1:50 mit eingezeichnetem Anschlussraum (PDF)
2. Angebot
Unser Angebot mit den entsprechenden Anschlussverträgen erhalten Sie per Post oder per E-Mail. Je nach Umfang kann dies bis zu 4 Wochen dauern.
Achtung: In der Sparte Wasser können wir Ihnen leider kein verbindliches Angebot machen. Die Gebühren für Ihren Wasseranschluss ergeben sich aus der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel, die Ihnen bei KasselWasser bereitgestellt wird. Als Dienstleister für die Stadt Kassel erstellen wir Ihnen für Planungs- und Finanzierungszwecke aber gerne eine unverbindliche Kostenmitteilung.
3. Beauftragung
Zur Beauftragung senden Sie uns bitte das unterschriebene Angebot zurück – entweder per E-Mail an hausanschluss(at)netzplusservice.de oder auf dem Postweg:
Städtische Werke Netz + Service GmbH
Fachbereich NBC
Eisenacher Straße 12
34123 Kasel
Anschließend bekommen Sie von uns eine Auftragsbestätigung sowie einen festen Ansprechpartner genannt, der mit Ihnen die Abwicklung der Baumaßnahme abstimmt.
4. Bauphase
Ab Bestelleingang für Standardnetzanschlüsse bis zur Bauausführung benötigen wir ca. 4 Wochen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, um einen Ortstermin mit einem unserer Mitarbeiter zu vereinbaren. Dieser spricht mit Ihnen die technische Ausführung sowie die Lage des Netzanschlusses durch.
Spätestens jetzt sollte feststehen, ob Sie ein Außenwandeinbaukasten, eine Hausanschlusssäule oder einen Zähleranschlussschrank benötigen – siehe unser Informationsblatt zum Thema.
Unser Tipp: Um Kosten zu sparen, können Sie gewissen Anschlussarbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenleistung ausführen. Hierbei ist allerdings einiges zu beachten – siehe unser Informationsblatt zum Thema.
5. Inbetriebnahme
Für jede Sparte ist nach Fertigstellung der jeweiligen Anlage durch Ihr Installationsunternehmen die Inbetriebsetzung des Anschlusses zu beantragen.
Zu Ihrer Information: Die Kosten für die Inbetriebsetzungen in den Sparten Strom und Gas werden den beantragenden Installationsunternehmen in Rechnung gestellt. Die Inbetriebsetzungsgebühr in der Sparte Wasser wird gemäß Wasserversorgungssatzung Ihnen berechnet. Hier können Sie Ihren Installateur finden.
Preisblätter und Musterverträge
Strom
Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Netzanschlussvertrag
- Netzanschlussvertrag mit Erzeugungsanlage
- Zustimmungserklärung
- Widerufsbelehrung & -formular
Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag für höhere Spannungsebenen
- Netzanschlussvertrag
- Netzanschlussvertrag mit Erzeugungsanlage
- Anschlussnutzungsvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag mit Erzeugungsanlage
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Zustimmungserklärung
Gas
Netzanschlussvertrag Niederdruck
Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag für Entnahme in Mittel- oder Hochdruck
Strom
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Ergänzende Bedingungen Strom (NAV)
- Richtlinie für Neu- und Bestandsanschlüsse in den Netzebenen 5 bis 7
- Technische Anschlussbedingungen 2023
- Ergänzende Bedingungen zu den Technischen Anschlussbedingungen 2023
- Technische Mindestanforderungen Ladeinfrastruktur