Messkonzepte Erzeugungsanlagen
Nachfolgende Messkonzepte können im Netzgebiet der NSG umgesetzt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten gerne telefonisch an uns und beachten Sie die jeweiligen Hinweise.
Auswahl Messkonzepte Erzeugungsanlagen ohne Speicher
Volleinspeisung gemäß EEG/KWKG, * Bei Anlagen ab einer installierten Leistung von 20 kW(p) wird der Bezug der Anlage abgerechnet und der Anlagenbetreiber muss sich für die Anlage einen Stromlieferanten suchen.
Überschusseinspeisung gemäß EEG/KWKG. Messkonzept 2 kann nur angewendet werden, wenn die selbstverbrauchten Mengen für die Einspeiseabrechnung und die Abrechnung der EEG-Umlage nicht benötigt werden. Dies ist im Allgemeinen bei PV-Neuanlagen kleiner 30 kW(p) bzw. KWK-Anlagen ≤ 2 kW und einer selbstverbrauchten Energiemenge unter 30.000 kWh im Jahr der Fall.
Dies ist im Allgemeinen bei Neuanlagen größer 30 kW(p) der Fall. Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug = Bezug Z1
- Einspeisung = Einspeisung Z1
- Selbstverbrauch = Einspeisung Z2 - Einspeisung Z1
Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe gemäß § 11 Abs. 2 EEG. Messkonzept 5 wird nur im Ausnahmefall angewendet, wenn ein Aufbau im Messkonzept 1 nachweislich nicht möglich ist. Z1 und Z2 müssen einheitlich als RLM-Zähler ausgeführt werden.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug = Bezug Z1 + Einspeisung Z2 - Einspeisung Z1
- Einspeisung = Einspeisung Z2
Überschusseinspeisung mehrerer Energiearten. Messkonzept 6 wird angewendet, wenn zwei Erzeugungsanlagen zur Deckung des Selbstverbrauchs betrieben werden. In Anlehnung an diverse Entscheidungen der Clearingstelle lässt die „NSG“ das Messkonzept nur zu, wenn Erzeugungsanlage 2 eine Leistung kleiner 100 kW hat. Ab einer Leistung von über 30 kW ist für Erzeugungsanlage 2 ein Nachweis zu erbringen, dass der Eigenverbrauch der Anlage (z. B. Standby-Verluste von Wechselrichtern) kleiner 0,7% der erzeugten Energie ist. Z1 und Z2 müssen einheitlich als SLP- oder RLM-Zähler ausgeführt werden. Der Entfall von Z3 und/oder Z4 ist unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben möglich. Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug = Bezug Z1
- Einspeisung Erzeugungsanlage 1 = Einspeisung Z2
- Einspeisung Erzeugungsanlage 2 = Einspeisung Z1 - Einspeisung Z2
- Selbstverbrauch = Erzeugung Z3 + Erzeugung Z4 – Einspeisung Z1
Selbstversorgergemeinschaft (1 Sammelschienenmodell). Messkonzept 7.1 wird angewendet, wenn mehrere Verbraucher den erzeugten Strom einer Erzeugungsanlage als Eigenverbrauch nutzen wollen (Selbstversorgergemeinschaft). Die Zähler Z1, Z3 und ggf. ZN (Wenn Verbrauchen die Selbstversorgergemeinschaft nicht nutzen möchten.) werden vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Zähler ZN1, ZN2,… sind, bei der Nutzung der Selbstversorgergemeinschaft, für die Abrechnung des Messstellenbetreibers nicht relevant. Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem Netz versorgt werden (Netzversorgter Kunde). Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug Selbstversorgergemeinschaft = Bezug Z1 - Bezug ZN(Netzversorgter Kunde) (wenn Bezug Z1 - Bezug ZN(Netzversorgter Kunde)< 0, dann Bezug Z1 = 0)
- Bezug Netzversorgter Kunde = Bezug ZN(Netzversorgter Kunde)
- Einspeisung Erzeugungsanlage = Einspeisung Z1 (wenn Bezug Z1 - Bezug ZN(Netzversorgter Kunde)< 0, dann Einspeisung Z1 – Bezug Z1 + Bezug ZN(Netzversorgter Kunde)
- Berechnung Selbstverbrauch = Erzeugung Z2 - Überschusseinspeisung Erzeugungsanlage
Selbstversorgergemeinschaft (2 Sammelschienenmodell). Messkonzept 7.2 wird angewendet, wenn mehrere Verbraucher den erzeugten Strom einer Erzeugungsanlage als Eigenverbrauch nutzen wollen (Selbstversorgergemeinschaft). Die Zähler Z1, Z3 und ggf. ZN (Wenn Verbrauchen die Selbstversorgergemeinschaft nicht nutzen möchten.) werden vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Zähler ZN1, ZN2,… sind, bei der Nutzung der Selbstversorgergemeinschaft, für die Abrechnung des Messstellenbetreibers nicht relevant. Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug Selbstversorgergemeinschaft = Bezug Z1
- Bezug Netzversorgter Kunde = Bezug ZN(Netzversorgter Kunde)
- Einspeisung Erzeugungsanlage = Einspeisung Z1
- Berechnung Selbstverbrauch = Erzeugung Z2 - Einspeisung Z1
Gilt nicht für §14a: Erzeugungsanlage mit Haushalt und unterbrechbarer Verbrauchseinrichtung. Für den Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) über Z1 und den Bezug des Haushalts über Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge zu vereinbaren. Der Bezug der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung wird über eine TRE unterbrochen. Auf Z3 kann verzichtet werden, wenn die selbstverbrauchten Mengen für die Einspeiseabrechnung und die Abrechnung der EEG Umlage nicht benötigt werden. Im Allgemeinen ist Z3 bei Neuanlagen ≤ 30 kWp nicht erforderlich. Z1 bis Z3 müssen einheitlich als SLP- Zähler ausgeführt werden.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung = Bezug Z1 – Bezug Z2
- Bezug Haushalt = Bezug Z2
- Einspeisung Erzeugungsanlage = Einspeisung Z1
- Berechnung Selbstverbrauch = Erzeugung Z3 – Einspeisung Z1
Auswahl Messkonzepte Erzeugungsanlagen mit Speicher
Überschusseinspeisung mit DC Speicher. Messkonzept 10 wird angewendet, wenn eine Erzeugungsanlage mit Eigenverbrauch und gleichzeitig ein DC Energiespeicher betrieben werden. Der Speicher darf nicht aus dem öffentlichen Netz beladen oder entladen werden.
Die Energiemengen berechnen sich wie folgt:
- Bezug Haushalt = Bezug Z1
- Einspeisung Erzeugungsanlage = Einspeisung Z1
- Berechnung Selbstverbrauch = Erzeugung Z2 - Einspeisung Z1