Zähler
0561 5745-1988
Montag - Donnerstag:
8.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.30 Uhr
SmartMeter
Messstellenbetrieb mME/iMS
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist beschlossene Sache. Alle Haushalte und Gewerbebetriebe werden bis 2032 mit modernen bzw. intelligenten Messsystemen ausgestattet. Als zuständiger Messstellenbetreiber übernehmen wir seit dem 1. Juli 2017 für unser Netzgebiet diese Aufgabe. Damit Erzeugung, Netze und Verbrauch in Zukunft intelligent miteinander verknüpft werden können.
Das ist unser Rollout:
- Rund 144.000 herkömmliche Zähler werden wir sukzessive auf moderne Messeinrichtungen umbauen.
- Etwa 11.000 klassische Zähler ersetzen wir durch intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter.
Wir informieren Sie frühzeitig, wenn der Austausch Ihres Zählers ansteht.
Das sollten Sie wissen über Entgelte, Rechtliches und Verträge
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - bis 30.06.2025
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - ab 01.07.2025
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen. Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) standardisierte Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom und Gas vorgegeben.
Die BNetzA hat mit der Marktkommunikation 2022 die neue Marktrolle Energieserviceanbieter (ESA) geschaffen. Der ESA ist berechtigt, beim Messstellenbetreiber der jeweiligen Messlokation Werte abzufragen. Die Prozesse der WiM gestalten das Rechtsverhältnis zwischen Messstellenbetreiber und ESA nur unvollkommen aus. Fragen der Leistungspflichten und Entgelte sowie Einwilligung bleiben offen. Dieser Vertrag schließt die Lücke.
Energieverbrauch überwachen und optimieren
Moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messysteme (iMS) leisten deutlich mehr als die bisherigen Stromzähler. Sie bekommen einen umfassenden Durchblick über Ihre Verbräuche und die Stromnutzungsdauer. Ein iMS errechnet nicht nur fortlaufend die aktuelle Summe des gesamten Stromverbrauchs, sondern protokolliert ebenfalls den Verbrauch im Zeitverlauf. Dies ermöglicht einen besseren Überblick zu dem jeweiligen Energieverbrauch an einem bestimmten Tag, in einer bestimmten Woche oder in einem Monat. Sie können Ihren Stromverbrauch gezielt steuern und das Verbrauchsverhalten optimieren.

Fragen und Antworten rund um Ihre Abrechnung
Die Abrechnung des Messstellenbetriebs betrifft die Kosten und Prozesse rund um den Betrieb von Messeinrichtungen (z.B. Stromzähler) in Deutschland.
Sie ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
Der Messstellenbetrieb umfasst:
- den Einbau, Betrieb, die Wartung und ggf. den Austausch von Messeinrichtungen
- die Messung der Energieverbräuche
- die Datenübermittlung an Netzbetreiber und Lieferanten
Ihre Messstelle ist mit einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMS) ausgestattet. Vom Gesetz her wurden wir zum grundzuständigen Messstellenbetreiber bestimmt und sind für den Betrieb der Messeinrichtung zuständig.
In der Regel erhalten Sie von Ihrem Energielieferanten eine Rechnung, in der sowohl die Energiekosten als auch die Kosten für die Messentgelte enthalten sind. Da Ihr Stromlieferant keine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Messentgelte mit uns abgeschlossen hat, rechnen wir diese direkt mit Ihnen ab.
Hinweis: In der Rechnung Ihres Energielieferanten darf kein Messstellenbetrieb mehr abgerechnet werden.
Um eine integrierte Abrechnung des Messstellenbetriebs zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr Energielieferant bietet dies ebenfalls an, dann kann die Umstellung durch Ihren Energielieferanten erfolgen oder aber Ihr Energielieferant bietet diese Möglichkeit nicht an. In diesem Fall haben Sie die Option einen Energielieferanten zu wählen, der eine integrierte Abrechnung anbietet.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb staffeln sich je nach Energieverbrauch und unterscheiden sich auch nach der Art der Messstelle. Aus unserem Preisblatt können Sie die für Sie geltenden Preise entnehmen.
Die Abrechnung des Messstellenbetriebs erfolgt einmal jährlich. Abschläge fordern wir nicht an. Wir bitten Sie, die Zahlung an uns nach Erhalt der Rechnung zu tätigen.