E-Mobilität
Anmeldeverfahren
Die Installationsarbeiten für Ihre Ladestationen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Diese Fachfirma meldet uns auch die Wallbox oder Ladesäule.
1. Anmeldung
Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden.
Die Bundesnetzagentur hat am 27.11.23 neue Regelungen festgelegt, wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Für neu installierte steuerbare Verbrauchsanlagen erhalten wir als Ihr Verteilnetzbetreiber ab 2024 die Möglichkeit diese fernzusteuern.
Diese Steuerung wird ab 1. Januar 2024 für alle steuerbaren Verbrauchsanlagen verpflichtend sein. Im Gegenzug dürfen wir Ihnen den Anschluss einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung nicht mehr wegen Überlastung unseres Netzes ablehnen und Sie als Betreiber profitieren von einem reduzierten Netzentgelt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Anmeldungen von Ladeeinrichtungen müssen durch das von Ihnen gewählte Installationsunternehmen über unseren Kundenmarktplatz erfolgen.
2. Prüfung
Sobald die Anmeldung samt Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird diese geprüft. Bei Rückfragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur auf.
3. Installation
Jetzt ist wieder Ihr Installateur an der Reihe. Er kann nun mit der Installation der Ladeeinrichtung und falls gewünscht mit der Vorbereitung des Zählerplatzes beginnen.
4. Zählersetzung
Der Ladestrom kann grundsätzlich über den vorhandenen Stromzähler erfasst werden. Wenn der Ladestrom jedoch separat gemessen werden soll, benötigen Sie einen weiteren Zähler. In diesem Fall stimmt Ihr Elektroinstallateur einen Termin mit uns ab und setzt mit uns den Zähler.