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E-Mobilität
Anmeldeverfahren
Die Installationsarbeiten für Ihre Ladestationen dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Diese Fachfirma meldet uns auch die Wallbox oder Ladesäule.
1. Anmeldung
Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis einschließlich 12 kVA anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Für die Anmeldung von Ladeleistungen mit höchstens 22 kVA pro Netzanschluss kann der Anmeldeprozess durch Sie oder durch das von Ihnen gewählte Installationsunternehmen über unseren Kundenmarktplatz erfolgen.
Anmeldungen von Ladeleistungen > 22 kVA müssen durch ein Installationsunternehmen über ein Inbetriebsetzungsantrag erfolgen.
2. Prüfung
Sobald die Anmeldung samt Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird diese geprüft. Bei Rückfragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur auf.
Für anmeldepflichtige Geräte gilt: Nach einer positiven Prüfung erhalten Sie unsere Anschlusszusage sowie eine Aufstellung über die gegebenenfalls anfallenden Kosten. Die Zusage hat eine Gültigkeit von 12 Wochen.
3. Installation
Jetzt ist wieder Ihr Installateur an der Reihe. Er kann nun mit der Installation der Ladeeinrichtung und falls gewünscht mit der Vorbereitung des Zählerplatzes beginnen.
4. Zählersetzung
Der Ladestrom kann grundsätzlich über den vorhandenen Stromzähler erfasst werden. Wenn der Ladestrom jedoch separat gemessen werden soll, benötigen Sie einen weiteren Zähler. In diesem Fall stimmt Ihr Elektroinstallateur einen Termin mit uns ab und setzt mit uns den Zähler.