Grundversorger
Grundversorgungspflichten nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Feststellung des Grundversorgers Strom ab 2025 bis 2027
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG den Grundversorger ermittelt. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden1 in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Stromversorgung in der Stadt Kassel und in den Gemeinden Großalmerode, Kaufungen und Niestetal wurde folgender Grundversorger ermittelt:
Kassel:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06611000
- Ortsname: Kassel
- Ortsteile: Stadt Kassel
- Grundversorger: Städtische Werke AG
Kaufungen:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06633015
- Ortsname: Kaufungen
- Ortsteile: alle
- Grundversorger: E.ON Energie Deutschland GmbH
Niestetal:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06633020
- Ortsname: Niestetal
- Ortsteile: alle
- Grundversorger: E.ON Energie Deutschland GmbH
Großalmerode:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06636004
- Ortsname: Großalmerode
- Ortsteile: alle
- Grundversorger: E.ON Energie Deutschland GmbH
Angaben zum Grundversorger:
Städtische Werke Aktiengesellschaft (Städtische Werke AG)
Königstor 3 - 13
34117 Kassel
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt ab dem 1. Januar 2025 und endet zum 31. Dezember 2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2026.
Feststellung des Grundversorgers Gas ab 2025 bis 2027
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG den Grundversorger ermittelt. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden1 in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung wurde für die jeweiligen Gemeinden, wie unten angegeben, der Grundversorger ermittelt. In den Gemeinden Lohfelden, Fuldatal und Niestetal sind andere Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung tätig. Die Feststellung des Grundversorgers gilt in diesen Gemeinden ausschließlich für die Netze der Städtischen Werke Netz + Service GmbH.
Kassel:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06611000
- Ortsname: Kassel
- Ortsteile: alle
- Grundversorger: Städtische Werke AG
Lohfelden:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06633017
- Ortsname: Lohfelden
- Ortsteile: Ochshausen, Crumbach und Vollmarshausen
- Grundversorger: Städtische Werke AG
Fuldatal:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06633009
- Ortsname: Fuldatal
- Ortsteile: Ihringshausen
- Grundversorger: Städtische Werke AG
Großalmerode:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06636004
- Ortsname: Großalmerode
- Ortsteile: alle
- Grundversorger: E.ON Energie Deutschland GmbH
Niestetal:
- Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06633020
- Ortsname: Niestetal
- Ortsteile: Sandershausen
- Grundversorger: Städtische Werke AG
Angaben zum Grundversorger:
Städtische Werke Aktiengesellschaft (Städtische Werke AG)
Königstor 3 - 13
34117 Kassel
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2026.
1 Nach § 3 Nr. 22 EnWG sind Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.