Solarstrom einspeisen
Sie beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach zu errichten, und wollen den erzeugten Solarstrom in unser Netz einspeisen? Oder sie haben vor, eine steckerfertige Mini-Photovoltaikanlage auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse zu installieren? Ob große oder Kleinanlage – in jedem Fall profitieren Sie ebenso wie die Umwelt vom selbsterzeugten, regenerativen Strom. Wenn Sie einmal prüfen wollen, welchen Ertrag Ihre Anlage liefern kann, bietet die EU ein kostenlosen Tool an (+ EU Solar Rechner).
Hier finden Sie alle Informationen zur Verwirklichung Ihrer Pläne.
Zur Ummeldung einer bestehenden PV-Anlage auf einen neuen Betreiber, nutzen Sie bitte unser Formular, um den Betreiberwechsel anzuzeigen.
Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage §8 EEG
1. Einspeise-Voranfrage
Die Voranfrage Ihrer Photovoltaik-Anlage können Sie im + Geoportal Nordhessen durch Ihr beauftragtes Installationsunternehmen vornehmen lassen.
Sobald die Voranfrage samt Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird diese geprüft. Bei Rückfragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur auf. Voraussetzung für die Einspeisezusage ist die Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung. Damit stellen wir fest, ob die gewünschte Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist.
Nach einer positiven Prüfung erhalten Sie unsere Einspeisezusage sowie eine Aufstellung über die hierzu anfallenden Kosten. Die unverbindliche Zusage hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
2. Installation und Fertigmeldung
Nach der positiven Einspeisezusage durch uns, ist Ihr Installateur mit dem Einbau der Solarmodule und des Wechselrichters sowie der Vorbereitung des Zählerplatzes an der Reihe.
Anschließend meldet er uns die Fertigstellung der PV-Anlage und übergibt die notwendigen Dokumente an uns.
3. Zählersetzung
Ihr Elektroinstallateur stimmt mit uns einen Termin ab, um die Anlage in Betrieb zu nehmen und den Zähler zu setzen. Der Anschluss an unser Netz ist damit abgeschlossen und Sie können Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren.
Die Registrierung ist Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung und muss innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen. Daher lassen Sie uns unbedingt die Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen.
Achtung: Bei unterlassener Registrierung sind wir gemäß § 52 EEG 2023 verpflichtet, die Einspeisevergütung entsprechend zu verringern.
4. Einspeisevergütung
Sobald der Zähler gesetzt ist, erhalten Sie von uns schriftlich eine Bestätigung über den Anschluss Ihrer Photovoltaik-Anlage sowie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung. Der Auszahlungstermin und Vorauszahlungshöhe können Sie der schriftlichen Bestätigung Ihrer Einspeisevergütung entnehmen. Falls uns noch nicht Ihre Bankverbindung vorliegt, können Sie uns diese gerne per E-Mail und dem entsprechende + Formular mitteilen.
Um Ressourcen zu schonen, bieten wir Ihnen seit 2023 die Möglichkeit unsere Einspeiserechnungen per E-Mail zu erhalten.
Sollten Sie damit einverstanden sein und uns in dem Punkt der Ressourcenschonung unterstützen wollen, senden Sie uns gerne eine E-Mail an eeg(at)netzplusservice.de mit dem Einverständnis zum digitalen Rechnungsversand. Wir benötigen lediglich Ihre Vertragskontonummer (zu finden auf Ihrer Anschlussbestätigung) sowie die E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung gesendet werden soll. Die Rechnung wird ab der Umstellung in pdf-Form per E-Mail an Sie versendet.
Nach Ablauf des Kalenderjahres wird anhand der abgelesenen Zählerstände die tatsächliche Höhe des eingespeisten Solarstroms ermittelt und Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung.
Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit auf Ihre Einspeisevergütung zu verzichten. In diesen Fällen ist mit uns ein sogenannter Erlassvertrag nach § 397 BGB abzuschließen.
- Erlassvertrag (für Vergütungsverzicht)
- Anlage 1: Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Senden Sie den unterschriebenen Vertrag bitte an eeg@netzplusservice.de.
Anmeldung und Betrieb der steckerfertigen Mini-PV-Anlage
Diese Anlagen bieten eine Möglichkeit sich privat am großen Energiesystem zu beteiligen und so aktiv an der Energiewende mitzuarbeiten. Damit der Betrieb vorschriftsmäßig starten kann, muss eine Elektrofachkraft den Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose vornehmen. Für den korrekten Betrieb muss zudem ein Zweirichtungszähler an der Übergabe zum Netz vorhanden sein. Wenn bereits eine moderne Messeinrichtung bei Ihnen verbaut ist, muss diese trotzdem gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Damit wir ähnlich wie bei großen Verbrauchsgeräten wissen, wo Ihr Balkonkraftwerk in unserem Netz vorkommt, müssen Sie es außerdem bei uns anmelden.
Registrieren Sie dafür Ihre Anlage unter https://www.marktstammdatenregister.de/
Auch wenn Sie keine Vergütung für Ihre Einspeiseanlage erhalten, ist eine Rechnungsstellung (auch wenn diese keinen Betrag ausweist) unsererseits gesetzlich vorgeschrieben.
Mehr zu steckerfertigen PV-Anlagen und deren Installation finden Sie auch beim Verband deutscher Elektrotechniker (VDE). Die Niederspannungsanschlussverordnung und VDE-Anwendungsregel informiert über die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber: „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105)
Agorameter
Entwicklungen der Stromerzeugung aus regenerativen Energien
Hinweise zum Agorameter
Mit dem Agorameter, können Sie die Entwicklungen der Stromerzeugung aus regenerativen Energien (aufgeschlüsselt nach Solarenergie, Windkraft, Laufwasserkraft und Bioenergie), der Stromerzeugung konventioneller Kraftwerke sowie des Stromverbrauchs verfolgen.
Ein Klick auf die Grafik links, öffnet das Agorameter.