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Mieterstrom nutzen

Sie planen, mit Ihrem Mieterstrommodell die Energiewende mitzugestalten? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Mieter den gesetzlichen Mieterstromzuschlag erhalten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie das Vorhaben mit uns verwirklichen. 
 

Anmeldung und Realisierung

1. Anmeldung

Bevor Sie an die technische Umsetzung gehen, müssen wir Ihre Planungen prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Ihre unterschriebene Teilnahme am Mieterstromkonzept
  • die technische Spezifikationen der Erzeugungsanlage(n)
  • das Messkonzept der Anlage
  • Ihre Einspeiseanmeldung 

Die Einspeiseanmeldung können Sie direkt in unserem Geoportal Nordhessen erledigen.

2. Prüfung

Ihre Unterlagen werden durch uns innerhalb von zwei Wochen geprüft. Bei Fragen oder fehlenden Angaben kontaktieren wir Sie selbstverständlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie zusammen mit der Einspeisezusage die Freigabe zur Umsetzung.

3. Inbetriebsetzung

Jetzt ist wieder Ihr Installateur an der Reihe. Bitte beachten Sie, dass Arbeiten an der Elektroinstallation nur durch ein qualifiziertes Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen und gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beim Netzbetreiber – und zwar uns – zu melden sind.

Anschließend meldet Ihr Installateur die Fertigstellung der Anlage und übergibt die notwendigen Dokumente an uns. Wir stimmen mit Ihrem Elektroinstallateur einen Termin ab und setzen den Zähler. Der Anschluss an unser Netz ist damit abgeschlossen und Sie können Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

4. Lieferantenwechsel

Die Bundesnetzagentur verpflichtet alle Stromnetzbetreiber, den innerhalb einer Kundenanlage i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushalten die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels zu geben. Dazu benötigen Sie die elfstellige sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo), die Sie über nachstehendes Formular beantragen: + Bestellung eines Identifikators für eine Marktlokation innerhalb einer Kundenanlage

Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an netznutzung(at)netzplusservice.de, damit wir alles Weitere veranlassen.

Technische Vorgaben und Messkonzept

Zur standardisierten Messung und Abrechnung des Netzbetreibers gegenüber den Anschlussnutzern wird von der Städtischen Werke Netz+Service GmbH das Messkonzept der „doppelten Sammelschiene“ empfohlen.

Im Modell der doppelten Sammelschiene werden Mieterstromkunden physikalisch von Fremdstromkunden getrennt, indem neben der üblichen Sammelschiene eine zweite Sammelschiene für Teilnehmer am Mieterstrommodell installiert wird.

Diejenigen Mieter die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen, werden über die Sammelschiene des Netzbetreibers versorgt.

Bei einem Lieferantenwechsel ist der Anlagenbetreiber für das Umklemmen der Zähler auf die jeweilige Sammelschiene verantwortlich.

Mieterstromzuschlag

Seit dem 25. Juli 2017 wird der Ausbau der Photovoltaik-Dachanlagen (bis 100 Kilowatt) von Mietshäusern mit einem sogenannten Mieterstromzuschlag unterstützt. Diesen können Sie als Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu auf einem Wohngebäude in Betrieb genommenen Solaranlage für den damit erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen. 

Das Formular zur + Teilnahme am Mieterstromkonzept gibt es hier zum Download.

Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte an EEG(at)netzplusservice.de, damit wir alles Weitere veranlassen können.

 

Im UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.0 wurden die Kapitel zur Transaktionsgrundergänzung ZAP „Ruhende Marktlokation“ für „Kundenanlagen“ und für „geringfügige Verbräuche“ aufgenommen. Diese Kapitel beschreiben die spezifischen Prozessregeln und Anwendungsverfahren für die genannten Szenarien. Es legt fest, wie die in der GPKE (Beschluss BK6-22-024) allgemein beschriebenen Prozesse zum “Lieferbeginn-Lieferende” automatisiert durchgeführt werden können, wenn es um ruhende Marktlokationen für Kundenanlagen oder geringfügige Verbräuche geht.

Für die Umsetzung der Vorgaben, ist es für uns als zuständigen Verteilnetzbetreiber erforderlich, die uns bisher unbekannten Lokationen (die sogenannten ruhenden Marktlokationen) zu erfassen. Die notwendigen Stammdatenerfassung können Sie hier ausfüllen. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Liste oder Datei an unser E-Mailpostfach anlagenservice(at)netzplusservice.de.

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