Installateurbetreuung

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Installateur-Verzeichnis

Installateur-Verzeichnis

Ihre Qualifikation ist uns wichtig!

Wünschen Sie als qualifizierte Fachfirma eine Eintragung in unser Installateurverzeichnis? Dann sind Sie hier genau richtig!

Grundlage für die Eintragung in das Verzeichnis ist die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen. Installationsunternehmen, die bereits bei anderen Verteilnetzbetreibern eingetragen sind, benötigen keine Gasteintragung. Hier ist die Einreichung des Installateuerausweises bei der Registrierung im Kundenmarktplatz ausreichend.

In der Sparte Wärme führen wir kein gesondertes Installateurverzeichnis. Für die Beantragung von Wärmeanlagen lassen wir Installationsunternehmen zu, welche die Voraussetzungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas (gemäß Merkblatt BDEW) erfüllen.

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen zur Eintragung an installateurbetreuung(at)netzplusservice.de. Sollten Sie Fragen zum Registrierungsprozess haben, können Sie uns gerne telefonisch unter 0561 5745-2024 kontaktieren.

Wenn Sie bisher noch keinen Eintrag in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers haben, benötigen Sie eine Ersteintragung. Für die Ersteintragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gewerbeanmeldung im Netzgebiet der Städtische Werke Netz + Service GmbH, in der jeweils einzutragenden Sparte
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über den Zugang zu gültigen VDE-Normen (gilt nur für Elektroinstallationsbetriebe)
  • Qualifikationsnachweise, je nach Sparte, nach den jeweils gültigen Richtlinien und Grundsätzen (siehe "Richtlinien")
  • Konzessionsverträge, je nach Sparte, nach den jeweils gültigen Richtlinien und Grundsätzen (siehe "Unterlagen & Verträge")
  • Handwerksrolleneintragung gemäß Handwerksrecht; aktueller Auszug aus der Handwerksrolle mit Angabe des verantwortlichen, einschlägigen Fachmanns und aktuelle Handwerkskarte (Vor- und Rückseite)
  • Arbeitsvertrag als verantwortliche Fachkraft bzw. technischer Betriebsleiter mit Weisungsbefugnis und mind. 20 Stunden/Woche. (nicht erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist) 
  • ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. Werkstattwagen einschließlich Werkstattausrüstung gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen (siehe "Richtlinien")

 

Die Grundlage zur Eintragungspraxis sind für die jeweiligen Sparten in folgenden Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Versorgungswirtschaft und des installierenden Handwerks aufgestellt worden:

 

Richtlinien Strom

„Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ vom 30. Juni 2008. Aufgestellt und vereinbart von  BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). 

Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Elektroinstallationsunternehmen

Richtlinien Gas

„Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. März 2007.“ Herausgegeben vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW) nach Abstimmung mit dem Bundesverband Heizung Klima Sanitär e.V. (BHKS) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). 

Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Gas-und Wasserinstallationsunternehmen

 

Richtlinien Wasser

„Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 1. März 2007.“ Herausgegeben vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V.(BGW) nach Abstimmung mit dem Bundesverband Heizung Klima Sanitär e.V. (BHKS) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). 

Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Gas-und Wasserinstallationsunternehmen

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