Veröffentlichungspflichten
Als Netzbetreiber unterliegen wir unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten im Strom- und im Gasbereich, denen wir jährlich nachkommen müssen. Die Pflichten ergeben sich aus dem § 23c EnWG.
Die Informationen sind unterteilt nach Netz- und Energiestrukturdaten und beziehen sich auf die jeweils ausgewählte Sparte Strom oder Gas.
Als Netzbetreiber unterliegen wir unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten im Strom- und im Gasbereich, denen wir jährlich nachkommen müssen. Die Pflichten ergeben sich aus dem § 23c EnWG.
Die Informationen sind unterteilt nach Netz- und Energiestrukturdaten und beziehen sich auf die jeweils ausgewählte Sparte Strom oder Gas.