Veröffentlichungspflichten

Als Netzbetreiber unterliegen wir unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten im Strom- und im Gasbereich, denen wir jährlich nachkommen müssen. Die Pflichten ergeben sich aus dem § 23c EnWG.

Die Informationen sind unterteilt nach Netz- und Energiestrukturdaten und beziehen sich auf die jeweils ausgewählte Sparte Strom oder Gas.

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