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Stromeinspeisung

Stromeinspeisung

Solarstrom einspeisen

Sie beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach zu errichten und den erzeugten Strom in unser Netz einzuspeisen? Oder möchten Sie eine steckerfertige Mini-Photovoltaikanlage auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse installieren? Unabhängig von der Anlagengröße können Sie selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen nutzen und – je nach Anlagenauslegung und Verbrauchsverhalten – einen Teil Ihres Strombedarfs selbst decken. Wenn Sie einmal prüfen wollen, welchen Ertrag Ihre Anlage liefern kann, bietet die EU ein kostenlosen Tool an (+ EU Solar Rechner).

Hier finden Sie alle Informationen zur Verwirklichung Ihrer Pläne. 

Zur Ummeldung einer bestehenden PV-Anlage auf einen neuen Betreiber, nutzen Sie bitte unser Formular, um den Betreiberwechsel anzuzeigen.

Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage §8 EEG

1. Einspeise-Voranfrage

Sie können die Verfügbarkeit von Anlagenetzanschlüssen (unter anderem Wärmepumpen, PV-Anlagen sowie Ladeeinrichtungen) unverbindlich in unserem Online Connection Check testen.

Die Voranfrage Ihrer Photovoltaik-Anlage kann anschließend durch Ihr beauftragtes Installationsunternehmen im + Geoportal Nordhessen vorgenommen werden.

Sobald die Voranfrage samt Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird diese geprüft. Bei Rückfragen nehmen wir Kontakt mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur auf. Voraussetzung für die Einspeisezusage ist die Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung. Damit stellen wir fest, ob die gewünschte Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist.

Nach einer positiven Prüfung erhalten Sie unsere Einspeisezusage sowie eine Aufstellung über die hierzu anfallenden Kosten. Die unverbindliche Zusage hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

2. Installation und Fertigmeldung

Nach der positiven Einspeisezusage durch uns, ist Ihr Installateur mit dem Einbau der Solarmodule und des Wechselrichters sowie der Vorbereitung des Zählerplatzes an der Reihe.

Anschließend meldet er uns die Fertigstellung der PV-Anlage und übergibt die notwendigen Dokumente an uns.

3. Zählersetzung

Ihr Elektroinstallateur stimmt mit uns einen Termin ab, um die Anlage in Betrieb zu nehmen und den Zähler zu setzen. Der Anschluss an unser Netz ist damit abgeschlossen und Sie können Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren.

Die Registrierung ist Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung und muss innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen. Daher lassen Sie uns unbedingt die Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen.

Achtung: Bei unterlassener Registrierung sind wir gemäß § 52 EEG 2023 verpflichtet, die Einspeisevergütung entsprechend zu verringern.

4. Einspeisevergütung

Sobald der Zähler gesetzt ist, erhalten Sie von uns schriftlich eine Bestätigung über den Anschluss Ihrer Photovoltaik-Anlage sowie über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung. Der Auszahlungstermin und Vorauszahlungshöhe können Sie der schriftlichen Bestätigung Ihrer Einspeisevergütung entnehmen. Falls uns noch nicht Ihre Bankverbindung vorliegt, können Sie uns diese gerne per E-Mail und dem entsprechende + Formular mitteilen.

Seit 2023 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Einspeiserechnungen digital per E-Mail zu erhalten.

Wenn Sie den digitalen Rechnungsversand nutzen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an eeg(at)netzplusservice.de mit Ihrem Einverständnis. Wir benötigen lediglich Ihre Vertragskontonummer (zu finden auf Ihrer Anschlussbestätigung) sowie die E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung gesendet werden soll. Die Rechnung wird ab der Umstellung in pdf-Form per E-Mail an Sie versendet. 
 

Nach Ablauf des Kalenderjahres wird anhand der abgelesenen Zählerstände die tatsächliche Höhe des eingespeisten Solarstroms ermittelt und Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung. 

Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit auf Ihre Einspeisevergütung zu verzichten. In diesen Fällen ist mit uns ein sogenannter Erlassvertrag nach § 397 BGB abzuschließen.

Senden Sie den unterschriebenen Vertrag bitte an eeg@netzplusservice.de.

Detaillierte Informationen finden Sie oder Ihr Installateur hier. 

Anmeldung und Betrieb der steckerfertigen Mini-PV-Anlage

Diese Anlagen ermöglichen es privaten Haushalten, Strom selbst zu erzeugen und in das bestehende Energiesystem einzubinden. Damit der Betrieb vorschriftsmäßig starten kann, muss eine Elektrofachkraft den Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose vornehmen. Für den korrekten Betrieb muss zudem ein Zweirichtungszähler an der Übergabe zum Netz vorhanden sein. Wenn bereits eine moderne Messeinrichtung bei Ihnen verbaut ist, muss diese trotzdem gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Damit wir ähnlich wie bei großen Verbrauchsgeräten wissen, wo Ihr Balkonkraftwerk in unserem Netz vorkommt, müssen Sie es außerdem bei uns anmelden.

Registrieren Sie dafür Ihre Anlage unter https://www.marktstammdatenregister.de/

Auch wenn Sie keine Vergütung für Ihre Einspeiseanlage erhalten, ist eine Rechnungsstellung (auch wenn diese keinen Betrag ausweist) unsererseits gesetzlich vorgeschrieben. 

 

Mehr zu steckerfertigen PV-Anlagen und deren Installation finden Sie auch beim Verband deutscher Elektrotechniker (VDE). Die Niederspannungsanschlussverordnung und VDE-Anwendungsregel informiert über die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber: „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105)

Agorameter

 Entwicklungen der Stromerzeugung aus regenerativen Energien

Hinweise zum Agorameter

Mit dem Agorameter können Sie die Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Windkraft, Laufwasserkraft und Bioenergie), der Stromerzeugung konventioneller Kraftwerke sowie des Stromverbrauchs verfolgen.

Ein Klick auf die Grafik links, öffnet das Agorameter.

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