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SmartMeter – die perfekte Energietransparenz

Die Energiewende beschreibt den Weg zu einer sicheren und sauberen Energieversorgung. Um den nächsten Schritt erfolgreich meistern zu können, sind in vielen Bereichen ein Umdenken sowie die Einführung neuer Technologien erforderlich. Darum schreibt die Bundesregierung durch das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die Digitalisierung der Verbrauchsdaten vor.

Am 2. September 2016 wurde das „Messstellenbetriebsgesetz“, kurz MsbG verabschiedet. Dieses definiert einen verpflichtenden Austausch aller herkömmlichen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme. Die Städtische Werke Netz + Service ist als Grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dieser Aufgabe in Kassel und den Gemeinden Niestetal, Kaufungen und Großalmerode betraut.

Smart Meter ist nicht gleich Smart Meter

In Deutschland hat sich der englische Begriff "Smart Meter" als Synonym für "intelligente Zähler" etabliert. Grundsätzlich werden zwei Formen von Zählern unterschieden: die "moderne Messeinrichtung" (mME) und das "intelligente Messsystem" (iMS).

Die mME ist ein elektronischer Energiezähler mit einem internen Speicher, der die aufgelaufenen Energieverbräuche bis zu zwei Jahre speichern kann. Darüber hinaus ist die mME zu einem iMS aufrüstbar.

Die mME ist nicht fernauslesbar, besitzt also keine Möglichkeit der Datenfernübertragung. Auch dieser Zähler wird, wie gewohnt, einmal jährlich abgelesen. Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, entweder anhand des eingebauten Displays oder aber durch Zusatzeinrichtungen, sein Verbrauchsverhalten zu visualisieren.

In den meisten Fällen wird von uns der elektroische Drehstromzähler DD3 von der Firma eBZ eingesetzt. Hier können Sie die Betriebsanleitung herunterladen.

Wird eine moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten und automatisch übermitteln.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierfür strengste Vorgaben zur Datensicherheit gemacht, um einer Missbrauchsgefahr vorzubeugen. Das Sicherheitsniveau entspricht mindestens den Sicherheitsmechanismen, wie sie z. B. im Bankgeschäft Standard sind.

FAQ

Moderne Messeinrichtungen erhalten alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch von 6.000 kWh pro Jahr. Intelligente Messsysteme erhalten Kunden mit einem Verbrauch größer 6.000 kWh sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen und fernsteuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.

Der Einbau von mME oder iMS unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und ist gemäß MsbG in Deutschland verpflichtend. Grundsätzlich gilt:

  • Bei Stromkunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh pro Jahr werden mME eingebaut. Dasselbe gilt PV-Anlagen kleiner 7 kWp.
  • Bei Stromkunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr oder einer PV-Anlage größer 7KWp werden verpflichtend iMS eingebaut.

Kunden, deren Zähler gegen ein mME oder ein iMS ausgetauscht werden, erhalten rechtzeitig einen Brief mit entsprechenden Informationen.

So wie bei den herkömmlichen Stromzählern trägt der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für den Betrieb. Neu ist der gesetzlich vorgeschriebene Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen. Erfahren Sie mehr über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, die Preisblätter und die Messstellenverträge.

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