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Umsatzsteueranpassung 

Seit dem 01.07.2020 gilt die reduzierte Umsatzsteuer von 16%.

Informationen bezüglich dieser Sachlage haben wir in dem folgenden FAQ für Einspeiser zusammengestellt.

Fragen und Antworten zur Umsatzsteuersenkung in der Jahresabrechnung 2020

Für den anzuwendenden Steuersatz ist im Regelfall der Leistungszeitpunkt relevant. Für Energielieferungen gilt der Ablesezeitpunkt als Leistungszeitpunkt. Für Anlagenbetreiber, bei denen die Ablesung zum 31.12.2020 für das komplette Kalenderjahr erfolgt, unterliegt die eingespeiste Energie über den kompletten Abrechnungszeitraum von 12 Monate dem reduzierten Steuersatz vom 16 %.

Nein. Es muss keine Anpassung der Umsatzsteuer in den Abschlagsplänen für die Monate Juli bis Dezember vorgenommen werden. Die Korrektur der Umsatzsteuer erfolgt in der Jahresabrechnung 2020 mit 16%. Da es sich bei Abschlägen um Pauschalbeträge handelt, die auf Basis von Prognosen die zukünftige Einspeisung berücksichtigen, kommt es hier regelmäßig, beispielsweise durch Wettereffekte, zu Abweichungen.

Nein, da Sie gemäß § 19 Abs. 2 UstG zur Regelbesteuerung optieren, ist die auf die Einspeisevergütung erhaltene Umsatzsteuer von Ihnen an das Finanzamt weiterzugeben. Es handelt sich somit um einen „durchlaufenden Posten“.

Nein, Sie müssen keinen Antrag stellen. Die reduzierte Umsatzsteuer von 16% wird automatisch in der Jahresabrechnung 2020 berücksichtigt.

Nein. Der gesamte Abrechnungszeitraum 2020 wird mit dem reduzierten Steuersatz von 16% abgerechnet, so dass keine Abgrenzung durch einen Zwischenzählerstand zum 30.06.2020 in der Jahresabrechnung 2020 erfolgen muss.

Der abzurechnende Steuersatz ergibt sich aus dem Leistungszeitpunkt. Im Falle eines Betreiberwechsels ist der Leistungszeitpunkt der Tag der Anlagenübergabe, d. h. findet der Betreiberwechsel vor dem 01.07.2020 statt, wird Ihnen eine Schlussrechnung mit 19% Umsatzsteuer ausgestellt. Ein Betreiberwechsel in dem Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 führt zu einer Schlussrechnung mit Ausweis der reduzierten Umsatzsteuer von 16%.

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