GGV

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es Verbrauchern, elektrische Energie aus einer Gebäudestromanlage zu nutzen, die in, an oder auf demselben Gebäude oder einer Nebenanlage installiert ist. Diese Energie kann direkt oder nach Zwischenspeicherung in einer Energiespeicheranlage genutzt werden. Wichtig ist, dass die Nutzung ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz erfolgt und die Strombezugsmengen viertelstündlich gemessen werden.

 

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG bietet eine innovative Möglichkeit, lokal erzeugten Strom effizient zu nutzen und die Energiekosten zu senken.

Obwohl die IT-seitige Umsetzung bei der Städtische Werke Netz + Service GmbH noch in Arbeit ist, können Interessenten bereits jetzt ihr Interesse bekunden und sich auf dem Laufenden halten lassen. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH steht Ihnen für weitere Informationen und Beratung gerne zur Verfügung.

Hinweis: Bei der Abbildung handelt es sich nur um eine schematische Zeichnung und nicht die reele Anordnung der Messeinrichtungen darstellt.

Unterschied zum Mieterstrommodell

Während das Mieterstrommodell darauf abzielt, Mieter eines Gebäudes mit vor Ort erzeugtem Strom zu versorgen, unterscheidet sich die GGV in den nachfolgenden wesentlichen Punkten:

Vertragsstruktur:

Im Rahmen der GGV schließen die Nutzer einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage ab, der die Nutzung und eventuelle Entgelte regelt. Darüber hinaus benötigen die Nutzer in der GGV weiterhin einen Liefervertrag, für die Belieferung des Reststroms.

Messung und Abrechnung:

Die GGV erfordert eine viertelstündliche Messung der Strommengen, was eine präzisere Zuordnung und Abrechnung ermöglicht.


 

Aktueller Stand bei der Städtische Werke Netz + Service GmbH

Derzeit ist die IT-seitige Umsetzung der GGV bei der Städtische Werke Netz + Service GmbH noch nicht realisiert. Interessenten haben jedoch die Möglichkeit, ihr Interesse bei der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu bekunden.

Wie können Sie Ihr Interesse bekunden?

Falls Sie Interesse an der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung haben, können Sie sich direkt an Städtische Werke Netz + Service GmbH wenden. Wir sammeln derzeit die Anfragen und werden Sie informieren, sobald die GGV technisch umsetzbar ist. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um frühzeitig von den Vorteilen der GGV zu profitieren und Ihre Energieversorgung zukunftssicher zu gestalten.

HIER gelangen Sie direkt zur Anfragestrecke. 

Aufgaben und Verpflichtungen des Betreibers einer GGV

Der Betreiber einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) hat mehrere wichtige Aufgaben und Verpflichtungen, um den reibungslosen Betrieb und die rechtliche Konformität sicherzustellen:
 

Der Betreiber muss die Photovoltaikanlage installieren und betreiben. Dies umfasst die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlage.

Es ist erforderlich, dass die erzeugten und verbrauchten Strommengen viertelstündlich misst. Dies erfolgt in der Regel über intelligente Messsysteme (Smart Meter) eines Messstellenbetreibers.

Der Betreiber muss die Strommengen korrekt abrechnen und die Nutzer über ihre individuellen Verbräuche informieren.

Der Betreiber erhält die Strommengen in den standardisierten Nachrichtenformaten der Marktkommunikation. Er muss also in der Lage sein EDIFACT-Nachrichtentypen verarbeiten zu können.

Der Betreiber schließt Gebäudestromlieferverträge mit den Nutzern ab. Diese Verträge regeln die Nutzung des erzeugten Stroms und die entsprechenden Entgelte.

Es muss ein dynamischer oder statischer Aufteilungsschlüssel für die Verteilung des Stroms festgelegt werden. Es gibt zwei Hauptarten von Aufteilungsschlüsseln:

  • Statischer Aufteilungsschlüssel: Der erzeugte Strom wird zu festen, immer gleichen prozentualen Anteilen auf die Nutzer verteilt.
  • Dynamischer Aufteilungsschlüssel: Der erzeugte Strom wird entsprechend des tatsächlichen Verbrauchs der Nutzer im jeweiligen 15-Minuten-Intervall verteilt. Nutzer mit höherem Verbrauch erhalten mehr Strom, während Nutzer mit geringerem Verbrauch entsprechend weniger erhalten.

Derzeit ist noch nicht festgelegt, auf welchem Weg der Betreiber einer GGV, den Aufteilungsschlüssel bzw. Änderungen an den Verteilnetzbetreiber kommuniziert.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Nutzer regelmäßig über den Betrieb der Anlage, mögliche Störungen und andere relevante Informationen zu informieren.

Bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder technischen Anforderungen muss der Betreiber die Nutzer entsprechend informieren.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Der Betreiber muss die relevanten Daten an die zuständigen Stellen übermitteln und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleisten.

Da die GGV keine vollständige Versorgung garantiert, müssen die Nutzer in Zeiten, in denen die Gebäudestromanlage nicht ausreichend Strom liefert, Strom von externen Anbietern beziehen können. Der Betreiber muss sicherstellen, dass diese Möglichkeit besteht.

Hinweis: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können je nach spezifischen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen weitere Aufgaben und Verpflichtungen hinzukommen.

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