Einspeise-Vergütung sichern: Betreiber von Erzeugungsanlagen müssen sich registrieren

Kassel, 15. Januar 2021. Betreiber von Energieerzeugungsanlagen müssen sich bis spätestens 31. Januar 2021 im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Sonst erhalten sie nicht mehr ihre gewohnte Vergütung nach EEG oder KWKG für die von ihren Anlagen ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Energiemengen. Das sieht die Marktstammdatenregister Verordnung vor.

Die Städtische Werke Netz + Service GmbH als zuständiger Netzbetreiber, der für die Vergütung der eingespeisten Strommengen zuständig ist, hat alle Anlagenbetreiber bereits mehrfach angeschrieben. Dennoch stünden noch rund 900 Anmeldungen von Erzeugungsanlagen aus. Die Pflicht zur Registrierung gelte auch, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde oder die Anlage keine Förderung erhalte.

Wer Unterstützung bei der Registrierung suche, könne sich an die Kasseler Sektion der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie wenden. Entweder per E-Mail an Heino.kirchhof(at)web.de oder über ein Webinar unter www.solarakademie-franken.de am 20. Januar. Weitere Informationen bietet auch die Website der Städtische Werke Netz + Service unter www.netzplusservice.de/marktstammdatenregister. Das Registrierungsportal der Bundesnetzagentur findet sich unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Energieerzeugungsanlagen müssen ins sogenannte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. In Kassel stehen noch rund 900 Erzeugungsanlagen aus. Hauptsächlich PV-Anlagen. (Bild SOLARWATT GmbH)

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